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BVerwG, 27.01.1987 - 6 C 85.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Überzeugungsmaßstab bei Altanträgen auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung - Niedrigerer Überzeugungsgrund und erleichterte Beweisanforderungen für Altantragsteller - Erforderlichkeit der bisher ausgeübten Gewissenserforschung - Feststehen der Gewissensentscheidung ...
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 24.05.1984 - 1 K 84 A.0294
- BVerwG, 27.01.1987 - 6 C 85.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 6 C 85.84
Wie der Senat insbesondere in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) zu dem am 1. Januar 1984 in Kraft getretenen KDVG entschieden und im einzelnen dargelegt hat, gilt zunächst einmal nach § 14 Abs. 1 KDVG für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG der gleiche (Überzeugungs-)Maßstab wie nach dem früheren Recht und den dazu in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 6 C 85.84
Soweit sich das Verwaltungsgericht im Rahmen der Erörterung und Würdigung konkreter Bekundungen des Klägers sowie der Prüfung möglicher Anhaltspunkte in seinem Leben, in seiner Entwicklung sowie in seinem Verhalten (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) für die Annahme einer Gewissensentscheidung möglicherweise doch wieder an diejenigen Maßstäbe zumindest angelehnt hat, die die Rechtsprechung zu dem bis zum Inkrafttreten des KDVG geltenden Recht entwickelt hat, hat es seiner Entscheidung einen zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt, so daß insoweit der Kläger aus diesem Grunde durch das angefochtene Urteil nicht in seinen Rechten verletzt sein kann. - BVerwG, 19.09.1984 - 6 B 172.84
Kriegsdienstverweigerung - Entschädigung - Begründungsanforderungen - Anhörung - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1987 - 6 C 85.84
In diesen Fällen muß das zuständige Prüfungsgremium die von § 14 Abs. 1 KDVG geforderte "hinreichend sichere Überzeugung" folglich auf andere, nämlich herkömmliche Weise in der durch § 14 Abs. 2 und 3 KDVG modifizierten Form (vgl. dazu Beschluß vom 19. September 1984 - BVerwG 6 B 172.84 - ) gewinnen, so daß für diese Fälle die bisher geübte Gewissenserforschung nicht abgeschafft ist.